KEVIN FORBES

EXCLUSIVE-SOUND LIVE CONCEPTS · MUSIC PRODUCTION

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartner: Kevin Forbes, Einzelunternehmer, handelnd unter „EXCLUSIVE-SOUND“, Gelderner Weg 14, 40670 Meerbusch, USt-IdNr. DE367899743 (nachfolgend „EXCLUSIVE-SOUND“)

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für Verträge über musikalische Live-Produktionen, Konzerte und sonstige Live-Entertainment-Leistungen von EXCLUSIVE-SOUND.
  2. Gegenstand ist die vereinbarte musikalische Gesamtproduktion. Sie umfasst je nach Auftrag insbesondere die künstlerische Konzeption und Leitung, die Auswahl und Verpflichtung der Künstler, die organisatorische und technische Produktionsplanung sowie die Durchführung der Veranstaltung.
  3. Art, Umfang und besondere Voraussetzungen ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung (zusammen „Auftrag“). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn EXCLUSIVE-SOUND ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot von EXCLUSIVE-SOUND in Textform annimmt.
  2. EXCLUSIVE-SOUND bestätigt den Auftrag in Textform. Die Auftragsbestätigung nennt mindestens die Gesamtvergütung, die Zahlungstermine als Kalenderdaten, die namentlich gebuchten Künstler und den zeitlichen Rahmen der Veranstaltung.
  3. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt nicht vom Eingang der Anzahlung ab.

§ 3 Vergütung und Zahlung

  1. Die Gesamtvergütung umfasst die im Auftrag bezeichneten Leistungen einschließlich der An- und Abreise nach § 12. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. EXCLUSIVE-SOUND muss Künstler, Dienstleister und Technik vor der Veranstaltung verbindlich buchen und vergüten. Deshalb ist die Vergütung unabhängig von der Auftragsgröße vollständig im Voraus zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart:
    1. 50 % innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung und der Anzahlungsrechnung;
    2. der Rest zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Kalenderdatum, das 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag liegt.
  3. Für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf dem Konto von EXCLUSIVE-SOUND maßgeblich. Das genannte Kalenderdatum gilt auch dann, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
  4. Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden.
  5. Ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Sonderkonditionen behandelt der Auftraggeber vertraulich. Die Weitergabe an unbeteiligte Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von EXCLUSIVE-SOUND. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater bleiben unberührt.

§ 4 Zahlungsverzug

  1. Geht eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig ein, darf EXCLUSIVE-SOUND die eigenen Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückhalten. Das umfasst insbesondere die Anreise von Künstlern und Mitarbeitern, den Transport von Instrumenten und Technik, den Aufbau und die Darbietung. Vor vollständigem Zahlungseingang ist EXCLUSIVE-SOUND nicht verpflichtet, Künstler oder Mitarbeiter anreisen zu lassen.
  2. EXCLUSIVE-SOUND kann dem Auftraggeber in Textform eine Nachfrist von drei Werktagen setzen, verbunden mit dem Hinweis, dass nach Fristablauf der Rücktritt vom Vertrag erfolgen kann.
  3. Nach erfolglosem Fristablauf kann EXCLUSIVE-SOUND vom Vertrag zurücktreten. EXCLUSIVE-SOUND kann dann eine pauschale Entschädigung in Höhe der Sätze nach § 5 Abs. 2 verlangen, berechnet auf den Tag des Rücktritts. § 5 Abs. 4 gilt entsprechend.
  4. Geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein Überschuss wird erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen, bleiben unberührt.

§ 5 Kündigung (Stornierung) durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag vor der Veranstaltung jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich ist ihr Zugang bei EXCLUSIVE-SOUND.
  2. Im Fall der Kündigung behält EXCLUSIVE-SOUND den Anspruch auf die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Dieser Anspruch wird wie folgt pauschaliert, bezogen auf die Gesamtvergütung und gerechnet bis zum vereinbarten Veranstaltungstag:
    Zugang der Kündigung Pauschale
    mehr als 180 Kalendertage vorher 20 %
    180 bis 61 Kalendertage vorher 40 %
    60 bis 31 Kalendertage vorher 50 %
    30 bis 22 Kalendertage vorher 80 %
    21 bis 15 Kalendertage vorher 90 %
    ab 14 Kalendertagen vorher 100 % abzüglich nicht angefallener Reisekosten
  3. Die Pauschalen berücksichtigen insbesondere bereits erbrachte Produktionsleistungen, verbindliche Verpflichtungen gegenüber Künstlern und Dienstleistern, die Blockierung des Termins und die typischerweise eingeschränkte Neuvergabe des Termins.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ersparten Aufwendungen oder der anderweitige Erwerb von EXCLUSIVE-SOUND höher sind als in der Pauschale berücksichtigt und deshalb kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch besteht.
  5. Geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein Überschuss wird erstattet.

§ 6 Terminverschiebung

  1. Eine Verschiebung des vereinbarten Termins bedarf der Zustimmung von EXCLUSIVE-SOUND. Ein Anspruch auf kostenfreie Verlegung besteht nicht.
  2. Ob und zu welchen Bedingungen verschoben wird, wird individuell vereinbart. Bereits entstandene Aufwendungen und eingegangene Verpflichtungen können dabei berücksichtigt werden.
  3. Kommt keine Einigung zustande, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen; das Kündigungsrecht nach § 5 bleibt unberührt.

§ 7 Künstlerische Gestaltung

  1. Die künstlerische und musikalische Gestaltung obliegt EXCLUSIVE-SOUND.
  2. Innerhalb des vereinbarten Rahmens, insbesondere Charakter, Zielsetzung und Umfang der Produktion, entscheidet EXCLUSIVE-SOUND eigenständig über Repertoire, Arrangements, Interpretation und Dramaturgie.
  3. Ein Weisungs- oder Freigaberecht des Auftraggebers zu einzelnen künstlerischen Entscheidungen besteht nicht. Im Auftrag vereinbarte Titelwünsche werden berücksichtigt.

§ 8 Besetzung und Ersatzkünstler

  1. Auswahl und Verpflichtung der mitwirkenden Künstler erfolgen unter der Verantwortung von EXCLUSIVE-SOUND.
  2. Künstler, die im Auftrag nicht namentlich benannt sind, kann EXCLUSIVE-SOUND durch künstlerisch gleichwertige Künstler ersetzen. Charakter, Umfang und vereinbarte Qualität der Produktion bleiben gewahrt.
  3. Im Auftrag namentlich benannte Künstler, insbesondere Kevin Forbes, wirken persönlich mit. Ein Ersatz ist nur zulässig, wenn der Künstler aus einem von EXCLUSIVE-SOUND nicht zu vertretenden Grund verhindert ist, etwa durch Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt. EXCLUSIVE-SOUND informiert den Auftraggeber unverzüglich und schlägt einen gleichwertigen Ersatz vor.
  4. Die vereinbarte Vergütung bleibt bei einem Ersatz nach Abs. 3 unverändert. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn EXCLUSIVE-SOUND keinen gleichwertigen Ersatz stellen kann; geleistete Zahlungen werden dann erstattet.

§ 9 Spielzeiten und Ablauf

  1. Der in der Auftragsbestätigung festgelegte zeitliche Rahmen ist verbindlicher Teil des Leistungsumfangs.
  2. Verlängerungen auf Wunsch des Auftraggebers sind möglich, soweit alle Mitwirkenden verfügbar sind. Umfang und Vergütung werden im Einzelfall vereinbart, erforderlichenfalls auch während der Veranstaltung.
  3. Verschiebt sich der Ablauf aus Gründen, die EXCLUSIVE-SOUND nicht zu vertreten hat, und endet die Leistung dadurch mehr als 60 Minuten nach dem vereinbarten Ende, ist die darüber hinausgehende Zeit gesondert zu vergüten.
  4. Ein Anspruch auf Leistungen außerhalb des vereinbarten Rahmens besteht nicht.

§ 10 Instrumente und technische Voraussetzungen

  1. Die Bereitstellung von Instrumenten und Technik richtet sich nach dem Auftrag.
  2. Für pianistische Darbietungen von Kevin Forbes ist ein spielbereiter, technisch einwandfreier und am Veranstaltungstag fachgerecht gestimmter Flügel erforderlich.
  3. Erforderliche Stimmungen organisiert EXCLUSIVE-SOUND, soweit vereinbart; die Kosten sind in der Vergütung berücksichtigt.
  4. Stellt der Auftraggeber den Flügel, stellt er die Beschaffenheit nach Abs. 2 sicher.
  5. Entspricht ein vom Auftraggeber gestelltes Instrument nicht Abs. 2 und lässt sich der Mangel nicht rechtzeitig beheben, darf EXCLUSIVE-SOUND die betroffene Darbietung verweigern. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen; EXCLUSIVE-SOUND muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

§ 11 Sicherheit und Schutz der Produktion

  1. Der Auftraggeber sorgt in seinem Verantwortungsbereich für die organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen eines sicheren Ablaufs. Dazu gehören der Schutz der Künstler, Instrumente und Technik sowie ein abschließbarer Raum für Instrumente und persönliche Gegenstände.
  2. Für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch für Personen, deren Verschulden ihm zuzurechnen ist.
  3. Weitergehende Anforderungen werden im Auftrag geregelt.

§ 12 An- und Abreise, Unterkunft und Catering

  1. EXCLUSIVE-SOUND organisiert die An- und Abreise aller Mitwirkenden. Die Kosten sind Teil der Gesamtvergütung.
  2. Erforderliche Unterkünfte stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten bereit, soweit nicht anders vereinbart: je Person ein Einzelzimmer in einem Hotel mindestens der Vier-Sterne-Kategorie, bei Veranstaltungen in Hotels im Veranstaltungshotel. Abweichungen bedürfen der Zustimmung von EXCLUSIVE-SOUND.
  3. Der Auftraggeber stellt das vereinbarte Catering ab zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn und für die Dauer der Veranstaltung im Künstlerbereich bereit.
  4. Stellt der Auftraggeber Unterkunft oder Catering nicht bereit, kann EXCLUSIVE-SOUND nach vorheriger Ankündigung selbst buchen und die angemessenen Kosten weiterberechnen.

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien, die die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen, etwa behördliche Veranstaltungsverbote, Naturkatastrophen oder vergleichbare Ereignisse.
  2. In diesen Fällen richten sich Leistungs-, Vergütungs- und Rückabwicklungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pauschalen nach § 5 fallen nicht allein wegen des Ereignisses an.
  3. Keine höhere Gewalt sind Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers, insbesondere eine geringe Teilnehmerzahl, geänderte Budgets oder die Absage durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte. Sagt der Auftraggeber deshalb ab, gilt § 5.
  4. Eine Verlegung oder Anpassung der Produktion bleibt einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.

§ 14 Bild- und Tonaufzeichnungen

  1. Bild- und Tonaufzeichnungen der Produktion sowie deren Übertragung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von EXCLUSIVE-SOUND, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt sind.
  2. Das gilt insbesondere für professionelle Foto-, Film-, Video- und Tonproduktionen, Livestreams sowie die Verwendung zu Werbe-, Dokumentations- oder Veröffentlichungszwecken.
  3. Die Zustimmung kann auf bestimmte Nutzungsarten, Medien, Zwecke und Zeiträume beschränkt und an Bedingungen geknüpft werden, etwa die unentgeltliche Überlassung von Kopien.
  4. Eine Zustimmung zur Aufzeichnung umfasst nicht die Veröffentlichung oder sonstige Verwertung.
  5. Private Aufnahmen von Gästen mit Mobiltelefonen zum persönlichen Gebrauch muss der Auftraggeber nicht unterbinden.
  6. Rechte Dritter bleiben unberührt.

§ 15 GEMA und Veranstaltungsanmeldung

  1. Unterliegt die Veranstaltung einer Anmelde-, Lizenz- oder Vergütungspflicht gegenüber Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, ist dafür der Auftraggeber verantwortlich, soweit er Veranstalter ist und nichts anderes vereinbart wurde. Er trägt die Gebühren.
  2. EXCLUSIVE-SOUND stellt die für die Meldung erforderlichen Angaben zum Programm (Musikfolge) zur Verfügung. Der Auftraggeber reicht die Musikfolge vollständig ein. Anmeldung und Lizenzierung übernimmt EXCLUSIVE-SOUND nicht.
  3. Der Auftraggeber stellt EXCLUSIVE-SOUND und die mitwirkenden Künstler von Ansprüchen der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften frei, die auf einer unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Anmeldung durch den Auftraggeber beruhen. Das umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf fehlerhaften Programmangaben von EXCLUSIVE-SOUND beruht.

§ 16 Umgehungsschutz

  1. Diese Regelung gilt nur gegenüber Unternehmern.
  2. Geschützt sind Künstler, die im Auftrag benannt sind oder bei der Veranstaltung mitgewirkt haben, sofern der Kontakt durch EXCLUSIVE-SOUND hergestellt wurde.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet diese Künstler ohne vorherige Zustimmung von EXCLUSIVE-SOUND weder unmittelbar noch über Dritte für musikalische Live-Engagements der Art, wie EXCLUSIVE-SOUND sie anbietet. Buchungsanfragen richtet er an EXCLUSIVE-SOUND.
  4. Die Bindung gilt während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate ab dem vereinbarten Veranstaltungstag. Endet der Vertrag vorher, beginnt die Frist mit dem Tag der Beendigung.
  5. Ausgenommen sind nachweislich vorher und unabhängig von EXCLUSIVE-SOUND bestehende Geschäftsbeziehungen.
  6. Bei schuldhafter Verletzung bleiben Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

§ 17 Haftung von EXCLUSIVE-SOUND

  1. EXCLUSIVE-SOUND haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EXCLUSIVE-SOUND nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Diese Regeln gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EXCLUSIVE-SOUND.

§ 18 Besondere Regeln für Verbraucher

  1. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten zusätzlich und vorrangig die folgenden Regeln.
  2. Alle Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
  3. § 3 Abs. 2 (vollständige Vorkasse) gilt auch gegenüber Verbrauchern. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Überweisungsauftrag vor Fälligkeit erteilt wurde.
  4. § 3 Abs. 3 und 5 sowie § 16 gelten nicht.
  5. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ohne vorheriges persönliches Gespräch ausschließlich per E-Mail oder Post geschlossen, erhält der Auftraggeber mit dem Angebot die Widerrufsbelehrung (Anlage 1) und das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2). Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass EXCLUSIVE-SOUND vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (Anlage 3), schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt das Widerrufsrecht.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  2. Änderungen, Kündigungen und Rücktrittserklärungen bedürfen der Textform.
  3. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen nicht zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen werden.
  4. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
  5. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben unberührt.

Anlage 1: Widerrufsbelehrung

Nur für Verbraucher, mit denen vor Vertragsschluss kein persönliches Gespräch stattgefunden hat. Die folgende Belehrung gilt, soweit Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kevin Forbes, EXCLUSIVE-SOUND, Gelderner Weg 14, 40670 Meerbusch, Telefon: +49 2159 92978-50, E-Mail: office@kevinforbes.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Anlage 2: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Kevin Forbes, EXCLUSIVE-SOUND, Gelderner Weg 14, 40670 Meerbusch, E-Mail: office@kevinforbes.com:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________
  • Bestellt am: ______________________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________
  • Datum: ______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Anlage 3: Erklärung des Auftraggebers

Nur für Verbraucher, mit denen vor Vertragsschluss kein persönliches Gespräch stattgefunden hat. Bitte zusammen mit dem Angebot unterschrieben zurücksenden.

Ich verlange ausdrücklich, dass EXCLUSIVE-SOUND bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen schulde und dass mein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch EXCLUSIVE-SOUND erlischt.

Name: ______________________________

Ort, Datum: ______________________________

Unterschrift: ______________________________